Tauchmedizin - Kinderarztpraxis Dr. Peters & Frick

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Tauchmedizin



Tauchmedizin



Taucherärztliche Spezialsprechstunde
Tauchen ist ein wundervoller Sport und kann heutzutage aus medizinischer Sicht - mit wenigen Ausnahmen - von fast allen Menschen betrieben werden. Auch kann mit vielen Krankheiten mit gewissen Einschränkungen getaucht werden.

Grundsätzlich sind jedoch eine qualifizierte ärztliche Beratung, Untersuchung und dann auch Attestierung notwendig.

Ein leider großer Anteil der schweren (wenn auch glücklicherweise seltenen) Tauchunfälle begründen sich auf medizinischen Problemen.

In Deutschland hat sich daher die Gesellschalt für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) organisiert um u.a. Tauchtauglichkeitsuntersuchungen und tauchmedizinische Beratungen zu vereinheitlichen.
Tauchtauglichkeitsuntersuchung  (nach GTÜM)

Die verschiedenen Tauchverbände des In- und Auslandes geben unterschiedliche Empfehlungen bzgl. wiederkehrender Tauchtauglichkeitsuntersuchungen vor:
Die üblichste Empfehlung in Deutschland lautet:

  • 8-15 Jahre spätesten alle 12 Monate
  • ab dem 15. bis zum 40. Geburtstag alle 3 Jahre
  • ab dem 40. Geburtstag wieder mindestens einmal jährlich

Derzeit biete ich nur Tauchtauglichkeitsuntersuchungen bis zu einem Alter von 39 Jahre an, da ab dem 40. Geburtstag weiterführende technische Untersuchungen gefordert sind, die ich in meiner Praxis derzeit nicht vorhalte (z.B. Belastungs-EKG).

Erwachsene:
Bitte laden Sie diesen Untersuchungsbogen (PDF) runter und drucken Sie ihn aus. Zum Untersuchungstermin bringen Sie ihn ausgefüllt ("Teil A") mit.

Kinder:
Bis zu zum 18. Geburtstag (Kinder- und Jugendliche) nutzen Sie bitte folgenden Bogen, den Sie bitte vorausgefüllt (Seite 1-2) zum Untersuchungstermin mitbringen: Kindertauchtauglichkeit (PDF)

Auch Einsatztaucher der DLRG benötigen eine regelmäßige Untersuchung, dabei ist entweder eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach G31 oder eine Tauchtauglichkeit nach GTÜM gefordert. Dies kann ich Ihnen anbieten.





Vereinbaren Sie gerne einen Termin
unter (0 56 51) 51 53



Kosten einer Tauchtauglichkeitsuntersuchung

Da es sich um einen Freizeitsport handelt werden die anfallenden Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.

Folgende Leistungsinhalte sind gefordert und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet:
  • tauchmedizinische Anamnese
  • Untersuchung des ganzen Körpers
  • Ableitung eines Ruhe-EKGs
  • Lungenfunktionsmessung (Ruhe-Spirometrie mit Fluss-/Volumenkurve)

Alle weiteren Untersuchungen (z.B. Tympanometrie) sind fakultativ. Für Tauchkandidaten ab dem 40. Lebensjahr wird die Durchführung einer Ergometrie mit Messung von Blutdruck und EKG unter Belastung empfohlen. Dies kann ich leider derzeit nicht anbieten.

Diese Untersuchung ist umsatzsteuerpflichtig.

Damit erhebe ich für die normale Tauchtauglichkeitsuntersuchung inklusive des Attestes einen Betrag von 60,00 €.
Luisenstraße 23b
37269 Eschwege

+49 (0) 56 51 51 53


NOTFALLNUMMERN

Rettungsdienst / Notarzt: 112

Ärztl. Bereitschaftsdienst:  116 117

Giftnotruf: (0 55 1) 19 240
ÖFFUNGSZEITEN

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Mittwoch- & Freitagnachmittag sowie
Samstag und Sonntag geschlossen
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