Tauchmedizin
Taucherärztliche Spezialsprechstunde
Tauchen ist ein wundervoller Sport und kann heutzutage aus medizinischer Sicht mit wenigen Ausnahmen von fast allen Menschen betrieben werden. Auch kann mit vielen Krankheiten mit gewissen Einschränkungen getaucht werden.
Grundsätzlich ist jedoch eine qualifizierte ärztliche Beratung, Untersuchung und dann auch Attestierung notwendig.
Ein leider großer Anteil der schweren (wenn auch glücklicherweise seltenen) Tauchunfälle begründet sich auf medizinische Probleme.
In Deutschland hat sich daher die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) organisiert um u.a. Tauchtauglichkeitsuntersuchungen und tauchmedizinische Beratungen zu vereinheitlichen.
Meine Tauchvita:
Erster Tauchschein 1992 (bis CMAS**)
Erster Tauchschein 1992 (bis CMAS**)
DLRG Einsatztaucher ab 1993
PADI Divemaster 2005
u.a. Nitrox, Rebreather
Seit 2019 Taucherarzt der GTÜM
Mitglied der GTÜM

Vereinbaren Sie gerne einen Termin
unter (05651) 5153
Tauchtauglichkeitsuntersuchung (nach GTÜM)
Die unterschiedlichen Tauchverbände des In- und Auslandes geben unterschiedliche Empfehlungen bzgl. wiederkehrender Tauchtauglichkeitsuntersuchungen vor:
Die üblichste Empfehlung in Deutschland lautet:
- Bis zur Volljährigkeit (18. Geburtstag) spätestes alle 12 Monate
- von 18 bis 39 Jahre alle 3 Jahre
- ab dem 40. Geburtstag wieder mindestens einmal jährlich
Derzeit biete ich nur Tauchtauglichkeitsuntersuchungen bis zu einem Alter von 39 Jahren an, da ab dem 40. Geburtstag weiterführende technische Untersuchungen gefordert sind, die ich in meiner Praxis derzeit nicht vorhalte (z.B. Belastungs-EKG).
Bitte laden Sie folgenden Untersuchungsbogen (PDF) runter und drucken Sie ihn aus. Zum Untersuchungstermin bringen Sie ihn ausgefüllt ("Teil A") mit.
Bis zum 18. Geburtstag nutzen Sie bitte folgenden Bogen, den Sie bitte vorausgefüllt zum Untersuchungstermin mitbringen: Kindertauchtauglichkeit (PDF)
Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf folgendem Infoblatt: Elternmerkblatt (PDF)
Auch Einsatztaucher der DLRG benötigen eine regelmäßige Untersuchung, dabei ist entweder eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach G31 oder eine Tauchtauglichkeit nach GTÜM gefordert. Ich kann Ihnen dies anbieten.
GÖA | Beschreibung | Betrag in € |
1 | Beratung, auch mittels Fernsprecher | 4,66 |
8 | Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation | 15,15 |
70 | Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung | 2,33 |
605 | Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden | 14,11 |
651 | Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe auch gegebenenfalls nach Belastung mit Extremitäten- und Brustwandableitungen | 14,75 |
Kosten einer Tauchtauglichkeitsuntersuchung
Da es sich um einen Freizeitsport handelt werden die Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Folgende Leistungsinhalte sind gefordert und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.
- tauchmedizinische Anamnese
- Untersuchung des ganzen Körpers
- Aufzeichnung eines Ruhe-EKGs
- Lungenfunktionsmessung (Ruhe-Spirometrie mit Fluss-/Volumenkurve)
Alle weiteren Untersuchungen (z.B. Tympanometrie) sind fakultativ. Für Tauchkandidaten ab dem 40. Lebensjahr wird die Durchführung einer Ergometrie mit Messung von Blutdruck und EKG unter Belastung empfohlen. Dies kann ich leider derzeit nicht anbieten.
Diese Untersuchung ist umsatzsteuerpflichtig (19%).
Damit erhebe ich für die normale Tauchtauglichkeitsuntersuchung inklusive des Attestes einen Betrag von 60,00 €.